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Heft 12: Umbau des Sozialstaats – Die Debatte geht weiter

1984 | Inhalt | Editorial | Leseprobe

Titelseite Heft 12
  • Oktober 1984
  • 120 Seiten
  • EUR 7,00 / SFr 13,10
  • ISBN 3-88534-030-5

Georg Vobruba

Die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen

Abstract: Die politisch kontrollierte Entkoppelung von Arbeit und Einkommen steht an. - Wenn dies mehr als ein frommer Wunsch sein soll, dann muß man gleich fragen: Wie steht es um die Bedingungen, so etwas zu verwirklichen? Bei solchen Überlegungen tut man gut daran, sich erst einmal zu vergewissern, wie "notwendig" die Forderung, um die es geht, eigentlich ist. Ich werde (1), dem nachgehend, zuerst zwei Phasen skizzieren, in denen sich der "Wandel des Verhältnisses von gesellschaftlicher Arbeit und existentieller Sicherung im Kapitalismus" (Vobruba 1984) bisher vollzogen hat. Daran schließen sich (2) systematische Anknüpfungspunkte politischer und theoretischer Art für die politische Einleitung der dritten Phase, der Entkoppelung von Arbeit und Einkommen. Hat man Klarheit über die begründbare Notwendigkeit einer Entkoppelung hergestellt, so muß man im nächsten Schritt (3) zeigen, an welchen Kriterien sich unterschiedliche Instrumente dazu prüfen lassen müssen. Dabei geht es nicht darum, einzelne Instrumente zu begutachten, sondern um den Schritt davor: zu begründen, warum welche Kriterien für eine Begutachtung wichtig sind. Schließlich (4) scheint es sinnvoll, nach politisch praktikablen Einstiegen in Richtung auf die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen zu suchen und zugleich Anknüpfungspunkte zu anderen politischen Diskussionen und Projekten zu benennen.

1. Der Wandel des Verhältnisses von Arbeit und Einkommen im Kapitalismus

Die pauperisierten Besitzlosen in der Frühphase des Industriekapitalismus fügten sich den neuartigen Anforderungen der industriellen Lohnarbeit keineswegs automatisch. Es war alles andere als selbstverständlich, Lohnarbeit als einziges Mittel gegen Armut und Hunger zu akzeptieren.

"Sie müssen erst gezwungen werden zu den vom Kapital gesetzten Bedingungen zu arbeiten. Der Eigentumslose ist mehr geneigt Vagabund und Räuber und Bettler als Arbeiter zu werden." (Marx 1974: 624)

Die unbedingte Verknüpfung von Arbeit und Einkommen - so wollen wir diese erste Phase nennen - ist das Ergebnis politischen Eingriffs. Durch den Staat (polizeistaatlichen Umgang mit Bettlern und durch Arbeitshäuser) wurden die Existenzmöglichkeiten außerhalb des Arbeitsmarktes abgeschnitten. Erst auf dieser Grundlage kann der Arbeitsmarkt zum zentralen gesellschaftlichen Steuerungsmedium werden. Hunger wird damit zum arbeitspolitischen Regulativ. (Vgl. Polanyi 1978: 113ff.) Dies Moment von "Künstlichkeit", mit der die Arbeitskraft historisch zur Marktgängigkeit gezwungen wurde, ist ihr als systematisches Merkmal erhalten geblieben. Arbeitskraft ist nicht Ware, sondern "fiktive Ware". (Vgl. Polanyi 1978: 102 ff.; Offe, Hinrichs 1984; Vobruba 1983) Das heißt: Sie wird den Marktgesetzen gleich einer Ware unterworfen, fügt sich in ihren Qualitäten jedoch der Warenform nicht restlos. Das hat zwei Konsequenzen. 1. Gemessen an normalen Waren weist die "Ware" Arbeitskraft einen Überschuß an Motiven auf, um am Arbeitsmarktgeschehen teilzunehmen. Sie nimmt nicht teil um schlicht (Faktor-)Einkommen zu erzielen, sondern um - in letzter Konsequenz - materielle Not von sich abzuwehren. Die Arbeitskräfte haben sich - in der Reinform liberal-ökonomischen Gesellschaftsverständnisses - vor der Drohung in Acht zu nehmen, die in dem berühmten Satz des Apostel Paulus steckt, "...daß so jemand nicht will arbeiten, der soll auch nicht essen." (2. Tess. 3.10) 2. Da für die Arbeitskräfte auf dem Arbeitsmarkt nicht bloß über ökonomische Interessen entschieden wird, sondern diese zugleich ihre Lebensinteressen sein müssen, ist es unwahrscheinlich, daß die Verlierer im Arbeitsmarktgeschehen (die Arbeitslosen, Arbeitsgeschädigten, Arbeitsunfähigen) die Regeln des Arbeitsmarktes dauerhaft widerstandslos akzeptieren. Solchen Widerstand vorwegnehmend oder ihm nachgebend - das spielt systematisch eine weniger große Rolle, als manchmal angenommen wird (Vgl. Alber 1982) - kommt es zur Ausbildung sozialstaatlicher Sicherung. Damit wird das Prinzip der unbedingten Koppelung von Arbeit und Einkommen durchbrochen. Aber das Recht, Einkommen ohne Arbeit zu beziehen, wird selbst unter arbeitszentrierte Vorbehalte gestellt. Es heißt: Sozialstaatliche Sicherungsleistungen gibt es nur bei nachgewiesener Arbeitsbereitschaft. Es gilt das Prinzip: "Erst arbeiten, dann..." Dies ist die zweite Phase, die Phase der bedingten Entkoppelung von Arbeit und Einkommen.

Mit ihr entstehen zwei Aufgaben: Einerseits muß der Transfer von Geld aus dem ökonomischen System in das System sozialer Sicherung gelingen. Dies findet via Steuern, Gebühren und Beiträgen statt. Andererseits muß die Ausbreitung von Motiven zu dauerhafter arbeitsmarktexterner Lebensführung unterbunden werden. Dies erfolgt durch administrative Kontrollen der arbeitszentrierten Vorbehalte sozialstaatlicher Sicherung. Die Lösung beider Aufgaben bereitet Schwierigkeiten. Der Geldtransfer wird in ökonomischen Krisen schwierig: Sie schlagen in Krisen des Sozialstaates durch. Die Hintanhaltung der Ausbreitung von Motiven zu arbeitsmarktexterner Lebensführung ist - jedenfalls in der herrschenden Optik - ein Dauerproblem. Davon zeugt die Mißbrauchsdiskussion. Sie begleitete die Entwicklung des Sozialstaats von seinen Anfängen an.

Die Diskussion des Mißbrauchsvorwurfs ist nicht einfach. Man muß ihn dechiffrieren, um ihn handhabbar zu machen. Zum einen richtet sich der Vorwurf gegen (behauptete) konkrete Fälle unberechtigter Inanspruchnahme von Sozialleistungen. Das ist ein graduelles Problem, über das sich empirisch reden läßt. Zum anderen ist der Mißbrauchsverdacht Ausdruck des Willens und der Schwierigkeit, die Kopplung von Arbeit und Einkommen zu verteidigen. Das ist eine prinzipielle, im weitesten Sinne ordnungspolitische, Frage. In ihr treffen unterschiedliche Interessen und Gesellschaftsentwürfe aufeinander.

Von dieser Doppelbedeutung rühren die Schwierigkeiten eines kritischen Umgangs mit dem Mißbrauchsverdacht her. Einerseits kann man den empirisch ungerechtfertigten Verdacht nicht hinnehmen und macht sich zum Anwalt derer, die er trifft. (Vgl. Windolf 1982; Vobruba 1984a) Andererseits aber läuft man damit Gefahr, die Sicht darauf zu verstellen, daß es prinzipiell darum gehen muß, die Entkopplung von Arbeit und Einkommen voranzutreiben, um die existentielle Abhängigkeit - und vielfache Erpreßbarkeit - der Lohnabhängigen zu relativieren. (Vgl. Vobruba 1983; Greven 1984) In der politischen Praxis hat die reaktionäre Okkupation des Mißbrauchsthemas zu Denkblockaden geführt. Es wird in der wohlmeinenden Absicht, reaktionäre Attacken auf den Einzelnen abzuwehren, unversehens jenes Prinzip konserviert, das diese Attacken überhaupt erst möglich macht. (Vgl. Esping-Andersen 1982; Offe 1982) Einfach das Gegenteil zu versuchen, wäre freilich ebensowenig zielführend: Es ist sinnlos, die bestmögliche individuelle Ausnutzung des Sozialstaats zur politischen Empfehlung zu machen - etwa nach dem Motto: "Lieber krankfeiern als gesundschuften." Man nimmt dabei grobe Ungerechtigkeiten in Kauf (jene, die soziale Leistungen am dringensten brauchen, sind zu solchen "schlauen" Individualstrategien am wenigsten fähig), und man provoziert von breiten Mehrheiten getragene ideologische und administrative Abwehrreaktionen (die wieder jene zuerst treffen, die sich am wenigsten selbst helfen können).

Das Dilemma im Umgang mit dem Mißbrauchsverdacht ist "prinzipienimmanent" - das heißt: unter der Geltung der bedingten Koppelung von Arbeit und Einkommen - nicht zu lösen. - Ebensowenig wie das reale Mißbrauchsproblem selbst. Man muß beides zugleich unternehmen: Den Mißbrauchsverdacht in die richtige Größenordnung bringen und auf die richtigen Adressaten orientieren und für die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen argumentieren.

Damit kommt die dritte Phase im Wandel des Verhältnisses von Arbeit und Einkommen ins Blickfeld: Die Phase der Entkoppelung von Arbeit und Einkommen. Soviel läßt sich bisher festhalten: Im Wandel des Verhältnisses von Arbeit und Einkommen gibt es immerhin eine Tendenz zunehmender Lockerung. Das gilt zum einen für die Entwicklung von Phase zu Phase. Zum anderen gilt es für die Entwicklung innerhalb der sozialstaatlichen Phase. Denn in den letzten 100 Jahren wurden die Leistungen erhöht, es wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitert und es wurden Anwartschaftszeiten und andere restriktive Bedingungen abgebaut (vgl. Alber 1982). Man darf daraus zwar keineswegs auf einen sozialpolitischen Automatismus schließen, man darf die Brüche in der Entwicklung nicht übersehen und man darf nicht glauben, daß das derzeitige Niveau sich ohne Anstrengungen erhalten läßt. Alles in allem aber sprechen die Erfahrungen der letzten 100 Jahre doch für die eindeutige Gerichtetheit und die (weitgehende) Irreversibilität der sozialstaatlichen Entwicklung.

Vor diesem Hintergrund läßt sich - so meine ich - doch mit einigem Optimismus an die Frage herantreten: Welche Anknüpfungspunkte gibt es für das politische Projekt der Entkoppelung von Arbeit und Einkommen?

2. Systematische Anknüpfungspunkte

Ich unterscheide zwei Arten von Anknüpfungspunkten: Solche, die sich aus der gesellschaftlichen Entwicklung ergeben und solche, die sich in den laufenden Theoriediskussionen finden lassen.

Das System sozialer Sicherheit ist aufgrund seiner Arbeitszentriertheit durch die gegenwärtige Krise der (Lohn-)Arbeit verletzbar. Sowohl auf der Seite des Finanzaufkommens, das ja wesentlich an Lohnarbeitsverhältnisse anknüpft, als auch auf der Seite der Leistungen, die - wie gesagt - unter Arbeitsvorbehalt stehen, droht das System zunehmend leerzulaufen. Wenn durch ständig steigende Arbeitsproduktivität, durch dahinter zurückbleibende Wirtschaftswachstumsraten und das Heranwachsen geburtenstarker Jahrgänge eine immer größere Zahl an Menschen auf dem Arbeitsmarkt übrigbleibt; wenn zugleich aber trotz verringerter Beschäftigung steigender out-put erzielbar ist, dann folgt daraus die Notwendigkeit, Finanzierung und Verausgabung sozialstaatlicher Leistungen aus ihrer Arbeitszentriertheit zu lösen. Damit erzielt man erst einmal keineswegs eine Verbesserung/Erweiterung sozialer Sicherheit, sondern man verhindert bloß, daß das System sozialer Sicherung in der Krise der (Lohn-)Arbeit seine Funktion verliert. Es genügt also schon eine Rückbesinnung auf die kompensatorische Programmatik des Sozialstaats, um die Notwendigkeit der Lösung sozialstaatlicher Leistungen aus ihrer Arbeitszentriertheit einzusehen. Aber man sollte dieses Argument noch um ein offensiveres ergänzen.

Der Arbeitsmarkt erbringt simultan zwei Arten von Leistungen: Er weist den Arbeitskräften Arbeitsplätze zu und er verschafft ihnen Einkommen. Es ist Medium für die Allokation von Arbeitskraft und für die Zuteilung von Lebenschancen. Unter allen in Sicht befindlichen Alternativen scheint nach wie vor der Arbeitsmarkt diese beiden Aufgaben am besten - weil: ökonomisch effizient und persönlich freiheitswahrend - zu erfüllen. Allerdings hat der Arbeitsmarkt den Nachteil, daß er nicht überall greift, daß sein Wirkungsbereich vielmehr offensichtlich "naturwüchsig" schrumpft. Nichts anderes bedeutet die zunehmende Dauerarbeitslosigkeit. Damit entsteht die Notwendigkeit, jenem Volumen an Arbeit, das dem Ausmaß der Dauerarbeitslosigkeit entspricht, politisch wieder Anschluß an die Verteilung gesellschaftlicher Lebenschancen zu verschaffen. Das kann bedeuten, daß man versucht, die brachliegende Arbeitskraft wieder an den Arbeitsmarkt anzukoppeln - sei es durch Förderung von Wirtschaftswachstum, sei es durch allgemeine Arbeitszeitverkürzung. Aber dies ist keinesfalls die einzig denkbare Konsequenz. Gerade "wer die materielle Not der Arbeitslosen betont, gibt eigentlich zu, daß sie Güter, nicht Arbeit wollen." (Spann 1980: 258) Die zweite Konsequenz, die sich daraus ziehen läßt, ist, daß man arbeitsmarktexterne Zugänge zu Lebenschancen schafft - also Arbeit und Einkommen entkoppelt.

Schließlich läßt sich noch an den Umstand anknüpfen, daß die Entkoppelung ja ohnehin stattfindet - bloß ungeregelt. Denn nichts anderes bedeutet es, wenn die Lasten der Arbeitslosigkeit die finanzielle Leistungsfähigkeit der Arbeitslosenversicherung übersteigen und sie durch höhere Beiträge gestützt oder aus allgemeinen Steuermitteln bezuschußt werden muß. Die politische Alternative besteht also nicht zwischen dem Beibehalten des traditionell arbeitszentrierten Systems sozialer Sicherheit und der Entkoppelung von Arbeit und Einkommen. Die Alternative besteht zwischen einer Entkoppelung, die man unkontrolliert ins Kraut schießen läßt - Arbeitslosigkeit und permanente Defizite der Sozialversicherungen - und einer Entkoppelung, die planvoll durchgeführt wird und deren Folgen politisch abschätzbar sind.

Nun zu den theoretischen Anknüpfungspunkten. Hier interessieren einige Argumentationsstränge, die gleichsam "vor" der Diskussion um die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen liegen, die auch keinen Bezug zu dieser Entkoppelung intendieren, die in ihrem einen oder anderen Aspekt aber dennoch auf die Entkoppelung weisen.

Wichtig sind zum einen die Versuche, subjektive Rechtsansprüche auf soziale Sicherungsleistungen nicht analog der juristischen Denkfigur des Eigentums, das man erwirbt, sondern als gesellschaftliche Teilhaberechte sui generis, die einem zustehen, zu interpretieren. (Vgl. Kaufmann 1982) Dies ist von Bedeutung, weil hier in juristischem Gewände vom traditionellen Anwartschaftsprinzip in der Sozialpolitik - dem Prinzip "erst arbeiten, dann..." - abgerückt wird. In der sozialpolitischen Theoriediskussion ist das Anknüpfen an das Finalisierungskonzept - genauer: an monetäre Finalisierung (Vgl. Vobruba 1984a) - sinnvoll. Finalisierung der Sozialpolitik (Vgl. Albers 1976; Strasser 1979) bedeutet, daß Sozialleistungen nicht aufgrund vorhergegangener Ursachen - also: kausal -, sondern gemäß definierter Zwecke erbracht werden. Unter monetärer Finalisierung verstehe ich den Fall, daß diese Zweckdefinitionen in Geld ausgedrückt werden. Damit lassen sich zum einen klar objektivierbare und überprüfbare Leistungsstandards formulieren, die ungerechtfertigte Leistungskumulation und krasse Unterversorgung vermeidbar machen. Zum anderen bedeutet Finalisierung - ihrer Idee nach - die Möglichkeit der Etablierung reiner sozialpolitischer Zwecksetzungen und damit eines Prinzips, das dem Denkansatz eines arbeitsunabhängigen Einkommens entspricht. Teilhabe statt Eigentum als juristisches Leitmotiv und Zwecksetzung (Finalisierung) statt Kausalität als sozialpolitische Orientierung - dies steckt den Rahmen ab, in dem Überlegungen zur Entkoppelung von Arbeit und Einkommen vorangebracht werden müssen.

Der nächste Arbeitsschritt dazu muß nun sein, Kriterien zu entwickeln und zu begründen, an denen die Eignung verschiedener Instrumente zur Entkoppelung von Arbeit und Einkommen zu prüfen ist.

3. Kriterien für die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen

Konzipiert man die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen als politische Reaktion auf die Krise der (Lohn-)Arbeit, so bedeutet das, daß man die Zuteilungsfunktion des Arbeitsmarktes nicht ersetzen, sondern ergänzen will. Damit setzt man sich zugleich von Positionen ab, die etwa von Popper-Lynkeus und Adler-Karlsson vertreten werden. Ihnen geht es um die Errichtung eines gesellschaftlichen Mehr-Sektoren-Modells in dessen einem Sektor der Arbeitsmarkt außer Kraft gesetzt wird.

Seine Allokationsfunktion wird durch "eine klar definierte Arbeitspflicht für alle" (Adler-Karlsson 1979: 496) bzw. den Dienst in der "Nährarmee" (Popper-Lynkeus 1982: 125) ersetzt. An die Stelle seiner Funktion der Zuteilung von Lebenschancen tritt die Versorgung im "Grundbedarfssektor" (Adler-Karlsson) bzw. eine "Minimum-Institution" (Popper-Lynkeus). Der Grundeinwand gegen diese Modelle lautet, daß sich die Sektoren dauerhaft gegeneinander nicht sauber abgrenzen lassen, sondern die Marktsteuerung mit der Zeit ganz verdrängt wird und sich ein allgemeines bürokratisches Bewirtschaftungssystem mit all den bekannten Nachteilen etabliert. Wenn diese Gefahr vermieden, der Arbeitsmarkt also nicht ersetzt sondern ergänzt werden soll, dann läßt sich daraus unmittelbar ein erstes Kriterium: die Dosierbarkeit des Arbeitsmarkt-Entlastungseffekts formulieren. Es ist zu erwarten, daß das Angebot an Arbeitskraft mit der Einführung eines arbeitsunabhängigen Einkommens zurückgeht. Ein solcher Rückgang ist arbeitsmarktpolitisch erwünscht. - Und zwar in dem Umfang der Arbeitslosigkeit. Das Ausmaß des Rückgangs hängt selbstverständlich von der Höhe des arbeitsunabhängigen Einkommens ab. Aber der Rückgang wird bei jeder Einkommenshöhe vermutlich geringer sein, als allgemein - und vor allem von konservativen Kritikern - angenommen wird. Denn zum einen ist mit einkommens-unabhängigen Arbeitsmotiven zu rechnen, die heute entweder verdeckt sind (das ist der Fall gut bezahlter Arbeit, die man auch bei geringerem Entgelt leisten würde) oder die unterdrückt werden (das gilt für Arbeitswünsche von Frauen, die nicht - oder kaum - materiell bedingt sind). Und zum anderen ist es die Ausgestaltung des arbeitsunabhängigen Einkommens selbst, die drastische Einbrüche verhindert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn man dem zweiten Kriterium folgt: dem Vermeiden der Armutsfalle. Die Armutsfalle entsteht dadurch, daß das arbeitsunabhängige Einkommen so organisiert ist, daß bei geringfügigem bis mäßigem Arbeitseinkommen gleich das gesamte arbeitsunabhängige Einkommen gestrichen wird. Dadurch entsteht für den Einzelnen ein "Sprungbereich" in dem sich die Arbeitsaufnahme absolut oder relativ nicht lohnt. Die Arbeit lohnt "absolut" nicht bedeutet, daß das Arbeitseinkommen niedriger ist als das arbeitsunabhängige Einkommen. Die Arbeit lohnt "relativ" nicht bedeutet, daß das Arbeitseinkommen zwar das arbeitsunabhängige übersteigt, daß aber die materiellen und immateriellen Kosten der Arbeitsaufnahme diesen positiven Saldo überwiegen. Diesen "Sprungbereich" zu überwinden, also: eine Arbeit zu finden, die ausreichend mehr abwirft als das arbeitsunabhängige Einkommen, wird häufig jenseits der Möglichkeiten des Einzelnen liegen. Damit entsteht die irrationale Situation, daß die Arbeitsaufnahme trotz des Wunsches nach Arbeit und (Zu-)Verdienst unterbleibt. Dies ist die Armutsfalle. Sie droht - das ist leicht vorauszusehen - den minder Qualifizierten, denen also, denen das arbeitsunabhängige Einkommen gerade Chancen bieten sollte. Wenn man die Armutsfalle nicht vermeidet, wird ein arbeitsunabhängiges Einkommen also nicht nur arbeitsmarktpolitisch problematisch sondern auch sozialpolitisch kontraproduktiv. Es müssen daher arbeitsunabhängige und Arbeitseinkommen kombinierbar gemacht werden. Dies muß derart geschehen, daß die Minderungen des arbeitsunabhängien Einkommens bei Arbeitsaufnahme geringer sind als die Zuverdienste, daß also der Saldo ausreichend positiv ist. Mit anderen Worten: Das arbeitsunabhängige Einkommen muß so organisiert sein, daß sich Leistung - gerade im unteren Einkommensbereich - lohnt. Aber das allein garantiert noch keine sinnvollen arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Ergebnisse.

Selbst wenn man das arbeitsunabhängige Einkommen so organisiert, daß man die Armutsfalle vermeidet, ist noch nicht sichergestellt, daß man damit nicht die Verfestigung einer "unguten Doppelwirtschaft" (Huber 1982: 124) fördert und finanziell besiegelt. In einer solchen "Doppelwirtschaft" ständen einander eine Gruppe mit staatlich subventionierten Gelegenheitsjobs und eine Gruppe mit guten Markteinkommen, die das arbeitsmarktunabhängige Einkommen nicht in Anspruch nimmt, unvermittelt und höchstwahrscheinlich einigermaßen feindselig gegenüber; feindselig wohl deshalb, weil die gut entlohnte Gruppe den - noch dazu durchaus richtigen - Eindruck gewinnen muß, die andere Gruppe dauerhaft zu alimentieren. Will man eine solche soziale Polarisierung vermeiden, so muß man versuchen, den Arbeitsmarktentlastungseffekt möglichst breit - und das heißt auch: möglichst auf allen Stufen beruflicher Qualifikation - zu streuen. Dies wiederum ist nur möglich, wenn es auf allen Qualifikationsstufen fein portionierte Arbeitsmöglichkeiten gibt. Daraus ergibt sich ein drittes Kriterium: Die Einrichtung eines arbeitsunabhängigen Einkommens muß mit arbeitszeitpolitischen Maßnahmen verknüpft werden. Erst aus der Verbindung von Abstufungen des arbeitsunabhängigen Einkommens mit Wahlmöglichkeiten der individuell gewünschten Lohnarbeits- und Einkommensmenge läßt sich der Arbeitsmarktentlastungseffekt durch ein arbeitsunabhängiges Einkommen verallgemeinern und der strukturiert-starre Arbeitsmarkt wieder "verflüssigen". Erst auf dieser Grundlage eröffnen sich jene Umsteigemöglichkeiten zwischen Lohnarbeit und arbeitsmarktexternen Tätigkeiten, die ja das Herzstück einer sinnvollen Dualisierung sind.

Die freiheitsstiftenden Effekte eines arbeitsunabhängigen Einkommens liegen auf der Hand und sind weitestgehend unbestritten. (Die konservative Kritik spricht da nicht dagegen, ihr geht die Freiheit vielmehr viel zu weit.) Weniger deutlich wurde bisher gesehen, daß mit einem arbeitsunabhängigen Einkommen auch neue Kontrollnotwendigkeiten entstehen. Das vierte Kriterium lautet daher: Minimierung des Kontrollaufwandes im Zusammenhang eines arbeitsunabhängigen Einkommens. Ich sehen drei Bereiche, in denen das Kontrollproblem auftritt.

- Der Kreis der Berechtigten. Diese Variante des Kontrollproblems ergibt sich aus dem Zielkonflikt zwischen der Allgemeinheit eines arbeitsunabhängigen Einkommens und verteilungs- und sozialpolitischer Effizienz. Zwischen diesen beiden - und damit über das Ausmaß des Kontrollaufwandes - muß entschieden werden; und zwar etwa anhand der folgenden Fragen: Wie werden Familien mit einem sehr guten Alleinverdiener und mehreren Nichtverdienern behandelt? Wie werden Einkommen aus Vermögen berücksichtigt? Welche biographischen Sonderlagen (Behinderung, Krankheit etc.) werden als Anlaß für zusätzliche Unterstützung anerkannt? Soll das arbeitsunabhängige Einkommen jedermann zustehen, oder will man es an Voraussetzungen: deutsche Staatsbürgerschaft, Vorliegen einer Arbeitserlaubnis, Dauer des Aufenthalts knüpfen? Die erstere Variante zieht rigide Kontrollen des Zugangs von Ausländern in die Bundesrepublik nach sich, die letztere Variante erfordert bürokratische Überprüfung der Anspruchsvoraussetzung.

- Die Mittelverwendung. Es muß entschieden werden, ob ein arbeitsunabhängiges Einkommen selbst bereits das letzte Netz sozialer Sicherung abgeben soll, oder ob es durch eine "tiefer" gespannte Sozialhilfe ergänzt wird. Im ersteren Fall entsteht die Frage, wie man mit Anspruchsberechtigten, die nachweislich nicht in der Lage sind, mit dem Geld vernünftig zu wirtschaften, umgehen soll. Soll die Auszahlung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Gütern (des täglichen Bedarfs) erfolgen? Oder soll die Auszahlung in kleinen Raten stattfinden? Welche Instanz prüft die Voraussetzungen für einen solchen - vor "Selbstschädigung" bewahrenden - Auszahlungsmodus? Und wer leitet ihn ein? - Immerhin bedeutet dies nicht weniger als eine ökonomische (Teil-)Entmündigung. Wird dagegen eine subsidiäre Sozialhilfe beibehalten, so verzichtet man auf einen - möglicherweise erheblichen - sozialpolitischen Rationalisierungseffekt und auf politische Bündnisgenossen, die daran besonders interessiert sind und ein arbeitsunabhängiges Einkommen dabei gleichsam in Kauf nehmen würden.

- Die Sicherung der Finanzierung. Mit der Einrichtung eines arbeitsunabhängigen Einkommens entsteht in jedem Fall ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf des Staates. Dadurch verschärft sich auch in jedem Fall das Problem der Kontrolle von Steuerhinterziehung. Wo diese Kontrolle anzusetzen hat, hängt davon ab, wie das Steuersystem gestaltet wird: ob es bei der derzeitigen Struktur bleibt, oder ob eine (schrittweise) Umstellung in Richtung auf eine allgemeine Wertschöpfungssteuer erfolgt. Letztere entspräche dem Konzept der Entkoppelung von Arbeit und Einkommen von der Steueraufkommensseite her. Dagegen ändern sich die Kontrollnotwendigkeiten mit der Art der arbeitsunabhängigen Einkommen kaum. Tatsächlich besteht zwischen einer negativen Einkommensteuer und einem garantierten Bürgergehalt kein wesentlicher Unterschied, (anders Opielka 1984) In beiden Fällen wird das Gesamteinkommen mit zunehmender Höhe im Effekt zunehmend belastet. Bei der negativen Einkommensteuer ergibt sich das aus den Abschlägen auf den arbeitsunabhängigen Höchstbetrag, die entsprechend dem Arbeitseinkommen erfolgen. Beim garantierten Bürgergehalt ergibt sich derselbe Effekt, wenn das Gesamteinkommen, also: garantiertes Bürgergehalt und Arbeitseinkommen, der Steuerprogression unterworfen wird. Nun wäre es auch denkbar, das Bürgergehalt von der Besteuerung auszunehmen. Dies hätte allerdings zur Folge, daß - mit Rücksicht auf die Finanzierbarkeit des Systems - schon geringe Arbeitseinkommen recht hoch besteuert werden müßten. Damit aber wird die Aufnahme gerade von gering dosierter Arbeit unattraktiv und unterbleibt. Es öffnet sich also die Armutsfalle, bzw. es kommt zu der oben skizzierten sozialstaatlichen Alimentation einer Gesellschaftsspaltung.

Eine hohe Anfangsbesteuerung von Arbeitseinkommen ist arbeitsmarktpolitisch, sozialpolitisch und gesellschaftspolitisch schädlich. Ein steuerfreies garantiertes Bürgergehalt und eine niedrige Besteuerung der Arbeitseinkommen im unteren Bereich ist finanziell illusorisch. - Man muß sich also den Kontrollerfordernissen, die sich aus einer Staffelung des arbeitsunabhängigen Einkommens - egal ob als negative Einkommensteuer oder als in die Steuerprogression einbezogenes Bürgergehalt - stellen.

4. Einstiege

Es ist politisch unwahrscheinlich, daß ein allgemeines arbeitsunabhängiges Einkommen sich bald wird realisieren lassen. Das spricht nicht gegen dieses Konzept, nötigt aber zu zusätzlichen Überlegungen, wenn man es nicht faktisch gleich wieder fallen lassen will. Es geht nun darum, Probleme aufzugreifen, deren Lösung in die Richtung Entkoppelung von Arbeit und Einkommen geht. Wichtig dabei ist: Es müssen den Menschen Problemlösungen angeboten werden, die für sie erkennbare Verbesserungen ihrer Lebenslagen versprechen und die sich innerhalb des Horizonts ihrer Realisierbarkeitsvorstellungen bewegen. Alles andere macht die Leute höchstens ärgerlich. Als Einstiege in die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen kann ich mir vorstellen:

Die Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld

Mit dem Andauern von Krise und Arbeitslosigkeit und mit der Höhe der Arbeitslosenzahl steigt die Dauer der individuellen Arbeitslosigkeit. Dauerarbeitslose sind einer schleichenden Entrechtlichung ausgesetzt. (Vgl. Vobruba 1983 a) Nach dem Jahr Arbeitslosengeld werden die Bezugsbedingungen für Arbeitslosenhilfe und danach Sozialhilfe immer restriktiver. Die Einrichtung von Arbeitslosenversicherungen überhaupt beruht auf der Einsicht, daß Arbeitslosigkeit gesellschaftliches Risiko und nicht individuelles Verschulden ist. Nimmt man diese Einsicht heute ernst, so muß man fordern, daß mit zunehmender Dauer der durchschnittlichen individuellen Arbeitslosigkeit die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld - im Sinne der Wahrung eines unbedingten Rechtsanspruchs - verlängert wird. (Vgl. Pfriem 1977: 175 ff.)

Die Vereinheitlichung der Alterssicherung

Die Organisation der Alterssicherung nach dem Kausalitätsprinzip führt zu Rentenkumulation einerseits, zu Unterversorgung andererseits; - Ungereimtheiten, die sozialpolitisch nicht zu rechtfertigen sind. Die Ungereimtheiten werden in Zukunft noch zunehmen, weil es mit der dauerhaft prekären Beschäftigungssituation für den Einzelnen immer schwieriger wird, die Voraussetzung für einen "kausalen" Rentenbezug: eine durchgehende Lohnarbeitsbiographie, zustande zu bringen. Die einheitliche Definition von finanziellen Standards, mit denen man ab einem bestimmten Alter rechnen kann, würde Verteilungsungerechtigkeiten mindern, die Erwartungssicherheit und die Transparenz der Rentenregelung erhöhen. An die Stelle des Kausalitätsprinzips träte damit das, der Entkoppelung von Arbeit und Einkommen förderliche, Finalitätsprinzip. Das schließt freilich keineswegs aus, daß oberhalb eines ausreichenden allgemeinen Standards die tatsächlichen Renten durch individuelle Vorsorgeleistungen variieren. Von "Gleichmacherei" und einem staatlich verordneten "Rentenschock" für vorherige Gut-Verdiener kann also keine Rede sein.

Die finanzielle Flankierung von Arbeitszeitpolitik

Man sollte die Perspektive auf die Entkoppelung von Arbeit und Einkommen keinesfalls als Alternative zu Arbeitszeitpolitik ansehen. Denn beide bedingen einander. Gefahren der Entkoppelung lassen sich nur arbeitszeitpolitisch abfangen (s. o.); Arbeitszeitpolitik wird durch Maßnahmen in Richtung der Entkoppelung erleichtert. Die Realisierung freiwilliger Arbeitszeitumverteilung scheitert heute oft weniger an den unmittelbar damit verbundenen Einkommensminderungen. Sie wird vielmehr durch die - berechtigte - Sorge blockiert, daß Verzichte auf Teile von Arbeit und Einkommen später Nachteile sozialpolitischer Art bringen. - So wird das Arbeitslosengeld nach dem letzten Einkommen, also auch: dem letzten Teilzeit-Einkommen, berechnet, unabhängig davon, ob man davor ganztags gearbeitet und mehr verdient hat. In Zeiten unsicherer Beschäftigung ist es daher individuell rational, wenn Ganztagsbeschäftigte ihre Teilzeit-Arbeitswünsche nicht realisieren, um sozialpolitisch keinen Schaden zu riskieren. Gesamtwirtschaftlich ist dies Unterdrücken von Arbeitszeit-Umverteilungspotentialen freilich irrational. Diese arbeitszeitpolitische Blockierung ist nur durch die Lockerung des Zusammenhangs von Arbeit/Arbeitseinkommen und Arbeitslosengeld aufhebbar. - Im weiteren Zeithorizont wird freiwillige Arbeitszeitumverteilung durch die strikten Anwartschaftsregelungen zur Alterssicherung blockiert. Man ist nicht bereit, trotz der unmittelbaren materiellen Möglichkeiten auf Einkommenszeiten zu verzichten, weil man fürchten muß, daß einem später einmal die Zeiten "abgehen". Auch hier hilft nur ein Schritt in Richtung der Entkoppelung von Arbeit und Einkommen. Der Abbau des Kausalitätsprinzips in der Alterssicherung ist also auch arbeitszeitpolitisch - und damit: arbeitsmarktpolitisch - von Bedeutung. Man kann dies aus arbeitszeitpolitischer Perspektive so formulieren: Neue Arbeitszeitregelungen mit Möglichkeiten individueller Arbeitszeitreduktion haben nur dann Aussicht auf Breitenwirksamkeit, wenn sie gemeinsam mit ihnen angepaßten Veränderungen des Systems sozialer Sicherheit, und insbesondere mit neuen Konzepten der Alterssicherung, angeboten werden.

Das sind freilich nur Beispiele. Aber es sind Beispiele nach der Art eines Pragmatismus, den man, wie ich meine, pflegen sollte. Denn eine der wesentlichen Qualitäten des Konzepts einer Entkoppelung von Arbeit und Einkommen dürfte darin liegen, daß man die Idee nicht "verrät", wenn man sich ihr in der politischen Praxis schrittweise nähert. Diese Eigenschaft erst macht das Konzept unter heutigen Bedingungen politikfähig.

Georg Vobruba, Jg. 1948; Sozialwissenschaftler, Lehrbeauftragter a.d. J. W. Goethe-Universität Frankfurt; Traungasse 4, A -1030 Wien

Literatur

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