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Heft 149 : Bestärken und Einsperren. Kindeswohl als Kindeswohlgefährdung?

2018 | Inhalt | Editorial | Abstracts | Leseprobe

Titelseite Heft 149
  • September 2018
  • 126 Seiten
  • EUR 15,00 / SFr
  • ISBN 389691-019-6
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Hendrik Möller
Gefahr, Gefährdung, Risiko
Zur normativen und inhaltlichen Differenzierung der Gefährdungsbegriffe in §8a SGB VIII und §1666 BGB

Das staatliche Wächteramt lässt sich in zwei strukturell zu differenzierende Ebenen unterteilen, zum einen in eine präventiv ausgerichtete öffentliche Kinder- und Jugendhilfe und zum anderen in eine mit grundrechtlichen Eingriffsbefugnissen ausgestattete Judikative, insbesondere in Gestalt des Familiengerichts. Aufgrund einer so verstandenen Zweiteilung der Wächteramtsfunktion erschließen sich der Inhalt und die Reichweite der Kindeswohlgefährdungsbegriffe erst unter Beachtung der jeweiligen normativen Einbindung. Während der familiengerichtliche Gefährdungsbegriff nur solche Gefahrenlagen erfasst, die einen Eingriff in das Personensorgerecht begründen können, hat die Kinder- und Jugendhilfe gerade solchen Gefährdungen entgegenzuwirken, die unterhalb der Schwelle eines staatlichen Eingriffs in das Personensorgerecht liegen. Aber eben diesen Gefährdungen kann sie im Rahmen ihrer präventiven Wächteramtsfunktion bereits durch die Hilfen zur Erziehung gemäß der §§ 27 ff. SGB VIII hinreichend begegnen, einer an familiengerichtlichen Maßstäben orientierten Gefährdungsprüfung nach § 8a SGB VIII bedarf es dafür nicht.

Nina Kläsener, Holger Ziegler
Das Kindeswohl
eine 'abscheuliche Phrase'

Hendrik Möller hat verdeutlicht, dass sich die Bedeutung der Rede von der Kindeswohlgefährdung erst über ihre jeweilige normative Einbindung erschließt. Dies gelte insbesondere im Kontext einer Kinder- und Jugendhilfe, die Kindeswohlgefährdungen formuliert, die unterhalb der Schwelle liegen, an der ein familiengerichtlicher Kindeswohlgefährdungsbegriff staatliche Eingriffe in das Personensorgerecht begründet. An dieses Analyse anschließend argumentiert der folgende Beitrag, dass nicht nur der Grenzbegriff der Kindeswohlgefährdung sondern vor allem der Bezug auf das Kindeswohl eine notorisch problematische Referenz auf die Kategorie des guten Lebens darstellt. Die derzeit sichtbar werdenden Anschlüsse der Kinder- und Jugendhilfe an obrigkeitliche Traditionen sind in dem Kindeswohlbegriff selbst angelegt. Für eine emanzipatorische Kinder- und Jugendhilfe stellt er indes keine angemessenen Deutungen bereit.

Stephan Dahmen
Die Neue Sorge um das Kindeswohl
Zu den praktischen Auswirkungen der präventionspolitischen Mobilmachung im Kinderschutz

Der Begriff des Kindeswohls ist nicht nur rechtlich verbrieftes Konstrukt, er steht auch in der praktisch-administrativen Vollzugswirklichkeit jugendamtlichen Handelns im Zentrum. In folgendem Artikel interessiert insbesondere die Frage nach den praktischen Auswirkungen der neuen Sorge um das Kindeswohl, welchen unter Rekurs auf neuere Studien zum alltagspraktischen Handeln im ASD nachgegangen wird. Exemplarisch wird argumentiert, dass die Einführung neuer rechtlicher Regelungen zu einer stärkeren Formalisierung professionellen Handelns, zu einer stärkeren Verschränkung von Leistungs- und Eingriffsmodalitäten sowie zu einer kontraktualistischen Aktivierung von Elternverantwortung führen. Vor diesem Hintergrund lässt sich eine problematische Reduktion des Begriffs des Kindeswohls auf dessen Gefährdung konstatieren, deren jugendhilfepolitischen und fachlichen Implikationen im Fazit diskutiert werden.

Michael Lindenberg, Tilman Lutz
Bestärken durch Einsperren?
Pädagogische Begründungen und organisatorische Zwänge

Zwang und damit einhergehende Gewalt sind in Jugendhilfeeinrichtungen der Geschlossenen Unterbringung und rigiden Settings in den Grauzonen der Erziehungshilfe nicht zu vermeiden. Dieser Beitrag begründet zum einen, dass solche Einrichtungen das Wohl des Kindes nicht wie behauptet gewährleisten, sondern vielmehr gefährden. Zum anderen setzt er sich mit den Annahmen des pädagogischen Personals und deren organisatorischen Bedingtheit auseinander. Dabei wird den Gründen nachgespürt, aus denen sich die Pädagog_innen im Einklang mit den Erziehungszielen ihrer Organisationen sehen, die Zwangsmittel zum Wohl des Kindes erforderlich machen. Darüber hinaus entsprechen sie den Erwartungen der zuweisenden Instanzen. Leseprobe

Zoë Clark, Moritz Schwerthelm, Laura-Aliki Vesper
Eine Abwehr von Kindeswohlgefährdung ist noch keine Herstellung des guten Lebens

Der Begriff des Kindeswohls wird in diesem Beitrag dem Konzept des Wohlergehens gegenübergestellt, das in der Ethik des guten Lebens verortet ist. Während die Herstellung des Kindeswohls auf die Abwehr von Gefährdungen reduziert ist, evaluiert die Konzeption des guten Lebens, wie sie hier im Anschluss an den Capabilities Approach vorgeschlagen wird, die Institutionen der Jugendhilfe als potenzielle Quellen von Freiheit und Wohlergehen junger Menschen. Das Kernproblem der Gefährdungsrationalität liegt demgegenüber darin begründet, dass die Definition des anzustrebenden Zustandes sich in der Abwesenheit bestimmter Problemdimensionen erschöpft, die als gefährdend klassifiziert werden. Es mangelt der Debatte um Kindeswohl jedoch an Kriterien angemessener Mittel für die Herstellung von etwas, das undefiniert bleibt. Das forschungsmethodologische Pendant zu dem gesetzlich verankerten Konzept von Kindeswohl ist die gegenwärtige Wirkungsforschung. Der Abbau von personalen Defiziten oder die Herstellung personaler Ressourcen wird in diesem Zusammenhang als Erfolg der Jugendhilfe gewertet, während ein positiver Begriff von Handlungs- und Entwicklungsmöglichkeiten junger Menschen bislang nur sehr eingeschränkt als evaluativer Endpunkt für die Heimerziehung oder die Maßnahmen der Jugendhilfe insgesamt in den Blick genommen werden. Ebenso gibt die gegenwärtige Wirkungsforschung nur eingeschränkt Aufschluss über die Angemessenheit pädagogischer Maßnahmen. Vor dem Hintergrund dieser Kritik stellt der Artikel forschungsmethodologische Überlegungen an, die an Demokratietheorien sowie an die Ethik des guten Lebens anschließen.

Joachim Weber
Warum die sozialpädagogische Sorge um die Kindeswohlgefährdung die Kindeswürde gefährdet
Einige Gedanken im Anschluss an Janusz Korczak

Anna Lena Preuß
"Da war eigentlich meine Exfrau zuständig!"
Wie die Soziale Arbeit tradierte (Rollen-) Zuschreibungen reproduziert

Der Beitrag gibt einen Einblick in die Ergebnisse der Forschung im Rahmen einer Masterarbeit (Preuß 2015). Er betrachtet die von der Sozialen Arbeit geschaffenen Zugangsmöglichkeiten und -barrieren für Väter und deren Bedeutungen im Kontext der aktuellen Gleichstellungspolitiken im aktivierenden Wohlfahrtsstaat. Dabei wird anhand von zwei narrativ-biografischen Interviews mit Vätern, die in einer 'MuKi' leben, dargestellt, welchen Beitrag die Soziale Arbeit selbst bei der zuschreibenden (Re-)Produktion tradierter Geschlechterrollen leistet.

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